Aktuelle Corona-Informationen für Besucher des Altenpflegeheims

  1. Ab dem 23.12.2022 – so sieht es die überarbeitete Coronaregelung des Landes NRW vor – reicht zum Betreten unseres Hauses ein von dem Besucher durchgeführter Selbsttest aus. Die Durchführung eines solchen Tests ist auf Verlangen mündlich zuzusichern, aber nicht nachzuweisen.
  2. Bei begründeten Zweifeln oder bei Vorliegen von Symptomen verpflichtet uns die Coronaverordnung, einen Selbsttest des Besuchers - mit einem von der Einrichtung zu stellenden Test – unter Aufsicht durchzuführen, beziehungsweise, wenn kein Selbsttest gewünscht wird, den Test durch die Einrichtung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die weiterhin unverändert bestehende Testmöglichkeit in unserem Haus hin, mit der ausdrücklichen Bitte, diese auch bei jedem Besuch wahrzunehmen:

Die Tests werden

Montags, Mittwochs und Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Haupthaus durchgeführt und zur fürsorglichen Sicherheit unserer Bewohner weiterhin angeboten.

 

Bitte geben Sie diese Informationen gerne auch an Ihre Verwandten/Bekannten weiter.

 

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